Strategiefähige Universitäten |
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1. | International mobile, hochqualifizierte Talente aus dem In- und Ausland lassen sich nur für Studium, Lehre und Forschung an baden-württembergischen Universitäten gewinnen, wenn sie attraktive und konkurrenzfähige Rahmenbedingungen vorfinden. |
2. | Die Universitäten benötigen eine ausreichende Finanzierung zur Sicherung ihrer Strategiefähigkeit, um bei wachsender Konkurrenz und beschleunigtem Wissensauf-bau schnell auf neue Entwicklungen reagieren zu können. |
3. | Erfolgreiche Forschung und die Gewinnung von innovativen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern benötigen eine moderne, wettbewerbsfähige und nachhaltig finanzierte Infrastruktur an den Universitäten. Nur so können jene Basisinnovatio-nen und jenes Wissen erarbeitet werden, mit dem die Gegenwart gestaltet und die Zukunft zum Wohl des Landes und der Menschen in einer nachhaltigen Weise vor-bereitet werden kann. |
Um dies auch ab dem Jahr 2021 zu gewährleisten, sind für den neuen Hochschulfinanzierungsvertrag seitens des Landes folgende Finanzierungsleistungen erforderlich: |
I. | Fortführung des HoFV / jährlicher Aufwuchs von 3 Pronzent | ||
II. | Überführung von Zweitmitteln in den Grundhaushalt. | ||
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III. | Einmalige Erhöhung der Grundfinanzierung für | ||
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Nur mit einer bedarfsgerechten Landesfinanzierung können die Universitäten ihre Innovationsleistungen, die für das Bundesland prägend sind, auch in Zukunft weiter fortsetzen. Die baden-württembergischen Universitäten konnten bisher ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine hervorragende Ausstattung bieten, mit der Absolventinnen und Absolventen auf international wettbewerbsfähigem Niveau herangebildet werden. Die Universitäten und damit auch das Land Baden-Württemberg laufen aber Gefahr, in wichtigen Zukunftsfeldern wie Klima- und Energieforschung, Mobilität, den Data Sciences oder im Bereich Ernährung und Gesundheit den Anschluss an die Weltspitze zu verlieren, wenn es nicht gelingt, die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten als Qualifizierungs- und Innovationszentren zukunftsfähig zu erhalten. In einem Land ohne nennenswerte natürliche Ressourcen und mit Blick auf die Herausforderungen eines verschärften globalen Wettbewerbs um die besten Köpfe müssen die Universitäten im Zentrum der Innovationsstrategie des Landes stehen: Hier werden die Basisinnovationen für morgen geschaffen! |
Ausgangslage |
In der Entwicklung der letzten zwanzig Jahre haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Universitäten jedoch deutlich verschlechtert. Bei wachsendem Aufgabenportfolio der Universitäten und des Hochschulsystems insgesamt ist die Finanzierung je Studierendem seit dem Jahr 1998 real um mehr als 2.700 Euro von 10.610 Euro auf 7.890 Euro im Jahr 2017 zurückgegangen, was in Preisen von 2017 eine Finanzierungslücke pro Studierendem von 3.540 Euro ergibt (Abb. 1). |
![]() Abb. 1: Jährliche Finanzierungslücke pro Studierendem an den Landesuniversitäten in Baden-Württemberg aus der Entwicklung der Hochschulpakte und des HoFV I über die vergangenen 20 Jahre. 2018 waren rund 170.000 Studierende an den Landesuniversitäten eingeschrieben (StaLA 2018). |
Der letzte Hochschulfinanzierungsvertrag hat zwar eine Trendumkehr bewirkt, die Lücke ist |
Erforderliche Schritte |
Damit Baden-Württemberg sich auch weiterhin als weltweit führende Innovationsregion behauptet, schlägt die LRK Baden-Württemberg folgende Schritte bei der Hochschulfinanzierung vor, um die strukturelle Stärke der Universitäten zu sichern: |
I. | Essentiell für die Zukunft der Universitäten und des Bundeslandes insgesamt ist es, den im laufenden Hochschulfinanzierungsvertrag vereinbarten Aufwuchs in Höhe von 3 Prozent zu verstetigen und ihn dauerhaft als Teil der Grundfinanzierung weiterzuführen, um künftig mindestens die weitere Aufzehrung durch Inflation zu vermeiden. |
II. | Die Nachhaltigkeit der Ausbauprogramme Hochschule 2012 und Master 2016 sowie der Exzellenzinitiative muss durch die Übertragung der Mittel in den Grundhaushalt gesichert werden; dies muss in einem Schritt zum 1. Januar 2021 vorgenommen werden. |
III. | Damit sich die Schere in der Finanzierung nicht noch weiter öffnet, benötigen die Uni- versitäten für ihre spezifischen Aufgaben eine Zusatzfinanzierung, um sich unter den forschungsstarken Bundesländern zu behaupten und um auch international nicht zu-rückzufallen. |
Konkret bedeutet das: |
I. | 3% jährlicher Aufwuchs der Grundfinanzierung Der Aufwuchs, den das Land auch den außeruniversitären For- schungsinstituten finanziert, soll nach den Regeln des Hochschulfi- nanzierungsvertrags „Perspektive 2020“ gestaltet werden. Analog zu den Forderungen des Landes gegenüber dem Bund in den |
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II. | Überführung vorhandener Zweitmittel in Grundhaushalt: | |
1. | Verstetigung von Programmmitteln aus den Ausbauprogram- men Hochschule 2012 und Master 2016 |
30 Mio. € |
Betrag sämtlicher noch nicht umgewandelter Ausbauprogrammmittel, die der Finanzierung der Studienplätze dienen. |
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2. | Fortführung der Verpflichtungen aus der Exzellenzinitiative II (2012-2017) |
22 Mio. € |
Landesanteil für Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzep- te an den beteiligten Landesuniversitäten. |
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Verstetigungsbedarf | 52 Mio. € | |
III. | Einmalige Erhöhung der Grundfinanzierung für | |
1. | Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs | 30 Mio. € |
2. | Forschung, Digitalisierung, Infrastruktur | 115 Mio. € |
3. | Finanzierung zusätzlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher und politischer Vorgaben (Weiterbildung, Gründerkultur, Gleich- stellung etc.)
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27 Mio. € |
Zusatzbedarf | 172 Mio. € |
Die Universitäten sind seit jeher Innovationszentren für das Land. Ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Absolventinnen und Absolventen haben wegweisende Innovationen hervorgebracht, die die Grundlage für den jetzigen Wohlstand des Landes bilden. Eine auskömmliche Finanzierung ist entscheidend, damit die Universitäten auch künftig ihren unverzichtbaren Beitrag dazu leisten können, dass das Land Baden-Württemberg und die Menschen weit darüber hinaus die gegenwärtigen Herausforderungen bewältigen und eine le-benswerte Zukunft aktiv gestalten können. |
Die Landesuniversitäten in Baden-Württemberg haben |